Tierschutzgesetz: Deutscher Tierschutzbund appelliert an Bundesrat Pressemeldung

Rinder angebunden im Stall

Am 5. Juli befasst sich der Bundesrat mit der vom Bundeskabinett beschlossenen Novelle des Tierschutzgesetzes. Der Deutsche Tierschutzbund fordert die Mitglieder des Bundesrats auf, nur solchen Änderungsvorschlägen zuzustimmen, die Verbesserungen im Sinne aller Tiere ermöglichen. Sowohl der federführende Agrarausschuss des Bundesrats als auch die mitberatenden Ausschüsse Umwelt und Kultur hatten an dem aus Tierschutzsicht schwachen Entwurf auf knapp 100 Seiten zahlreiche Änderungsvorschläge formuliert. Das nicht zustimmungspflichtige Tierschutzgesetz geht danach zur weiteren Beratung in den Bundestag.

„Wir begrüßen, dass die Ausschüsse des Bundesrats in ihren Empfehlungen ein grundsätzliches Verbot sowohl der ganzjährigen als auch der saisonalen Anbindehaltung bei Rindern fordern und auch die Übergangsfrist für das Ende der ganzjährigen Anbindehaltung auf fünf Jahre verkürzt sehen wollen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Damit bestehe die Chance, ein im Koalitionsvertrag der Ampel formuliertes Versprechen doch noch einzulösen. Ebenso positiv zu bewerten sei die Forderung nach einem Verbot der Transporte lebender Rinder, Schafe und Ziegen in Staaten außerhalb der EU. Mit der Empfehlung, das Amputieren der Rute bei jagdlich geführten Hunden zu verbieten, würde eine langjährige Forderung des Deutschen Tierschutzbundes umgesetzt. Auch das geforderte grundsätzliche Verbot, sozial lebende Tiere dauerhaft einzeln zu halten, wäre vor allem bei der Haltung von Heimtieren, aber auch Wildtieren in Zoos und im Zirkus positiv zu bewerten, so Schröder. „Es bleibt allerdings unverständlich, warum sich Bundesregierung und Bundesrat weiterhin einem umfassenden Wildtierverbot im Zirkus verweigern.“

Zu den Punkten, die aus Sicht des Tierschutzes ebenfalls der dringenden Zustimmung des Bundesrats bedürfen, gehören die verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen direkt im Gesetz, die Videoüberwachung auch für kleinere Schlachthöfe, ein Handels-, Import- und Vermittlungsverbot von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen, ein Verkaufsverbot von Tieren auf öffentlichen Plätzen, eine sichere Identitätsprüfung beim Onlinehandel mit Tieren und Beschränkungen beim Mähen auf allen Grünflächen.

In den Empfehlungen vermisst der Deutsche Tierschutzbund jedoch weitreichendere Regelungen im Hinblick auf Eingriffe wie Amputationen bei landwirtschaftlich genutzten Tieren und bei der Anbindehaltung von Greifvögeln. Auch eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen sowie eine dringend notwendige korrekte Umsetzung der Vorgaben aus der EU-Tierversuchsrichtlinie fehlen und müssten im weiteren parlamentarischen Verfahren im Bundestag mit aufgenommen werden. „Bei Annahme aller vom Agrarausschuss geforderten Verbesserungen wäre das neue Tierschutzgesetz zwar immer noch weit davon entfernt, dem Staatsziel Tierschutz gerecht zu werden, aber es wäre ein Schritt in die richtige Richtung“, so Schröder abschließend.

Hinweis an die Redaktionen:
Der Deutsche Tierschutzbund informiert mit seiner aktuellen Kampagne „Jetzt mehr Tierschutz!“ darüber, welche Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag die Ampel-Regierung bereits angegangen hat und wo es bisher nur leere Versprechungen gibt: www.jetzt-mehr-tierschutz.de

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Lea Schmitz Leitung Pressestelle / Pressesprecherin
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Hester Pommerening Referentin für Presse und Veranstaltungsmanagement
Mitarbeiterin Deutscher Tierschutzbund
Nadia Wattad Pressereferentin
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