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![Schafe auf einer Bergkuppe](/fileadmin/_processed_/f/1/csm_Schafe_auf_einer_Bergkuppe_c_dtschb-Joschka_Lueck_7f4a53c448.jpg)
Geldauflagen und Bußgelder
Geldauflagen für den Tierschutz
Bei der Vergabe von Bußgeldern entscheiden Sie als Strafrichter*in oder Staatsanwält*in über die Zuweisung. Wir freuen uns, wenn Ihre Entscheidung zugunsten der Tiere gefällt wird.
Wir sichern Ihnen eine reibungslose Abwicklung der Geldauflagen zu:
- Eingehende Zahlungen werden regelmäßig kontrolliert und bestätigt.
- Für den Eingang von Geldauflagen führen wir ein speziell für diesen Zweck eingerichtetes Geldauflagen-Konto:
Sparkasse KölnBonn
IBAN DE63 3705 0198 1934 7550 73
BIC COLSDE33XXX
Wir bitten darum, im Verwendungszweck immer das Aktenzeichen anzugeben. - Oberlandesgerichte und Staatsanwaltschaften erhalten jährlich einen Rechenschaftsbericht über die Gesamthöhe der zugewiesenen Beträge, die Gesamthöhe der erhaltenen Beträge und deren Verwendung.
- Ausschließliche Verwendung der eingegangenen Gelder für den Satzungszweck.
Ihr Kontakt:
![Portrait von Nadine Neuhaus vor dem Logo des Deutschen Tierschutzbundes](/fileadmin/_processed_/9/e/csm_Portrait_Nadine_Neuhaus_Foerderkommunikation_vor_Logo_2023_c_dtsb_bda8e26a64.jpg)
Nadine Neuhaus
Fördererkommunikation
![Gruppenportrait der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fördererkommunikation](/fileadmin/_processed_/f/c/csm_Gruppenportrait_Foerderkommunikation_im_Gruenen_2023_Logo_c_JoernWolter_21d62f61e2.jpg)
Team Fördererkommunikation
(Mo-Fr von 8-18 Uhr)
- 0228 - 60496-72
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