Hand wirft Wahlumschlag in Wahlurne vor Europaflagge

Darum ist die Europawahl 2024 wichtig für den TierschutzEuropawahl 2024

Am 9. Juni 2024 findet in Deutschland die Europawahl statt. Doch was steckt dahinter und wieso ist diese Wahl so wichtig für den Tierschutz? Die Hintergründe zur Wahl, unsere Forderungen und unser Engagement für mehr Tierschutz auf EU-Ebene finden Sie hier.

Warum ist die Wahl für den Tierschutz wichtig?

Mit der Europawahl 2024 endet die Amtszeit der EU-Kommission und des Europäischen Parlaments. Auf EU-Ebene kann aber an Gesetzesvorhaben festgehalten und an den vorliegenden Texten weitergearbeitet werden. Nach der Wahl wird ein neues Arbeitsprogramm für die Amtszeit festgelegt. Damit die bisherigen Gesetzesentwürfe weiterverfolgt werden, sind die Tiere auf jedes einzelne neue Mitglied des Parlaments und der Kommission angewiesen, das sich für mehr Tierschutz einsetzt. Als bevölkerungsreichster EU-Staat stellt Deutschland die meisten EU-Abgeordneten - und hat demnach auch den größten Einfluss auf den Tierschutz.

Gerade haben die EU-Kommission und das Europäische Parlament zwei Entwürfe vorgestellt, die Gesetzesänderungen im Heimtier- und Tiertransport-Bereich vorschlagen. Sie müssen aber noch überarbeitet und in Kraft gesetzt werden. Außerdem sind weitere Entwürfe zu den Themenbereichen Labeling, Schlachtverordnungen und Haltung landwirtschaftlich genutzter Tiere noch offen, zu denen bisher trotz Ankündigung nichts veröffentlicht wurde.

Schwein guckt neugierig durch einen Spalt
Tierschutz-Check der Parteien

Welche Parteien versprechen, sich für Tiere einzusetzen? Wir haben den Tierschutz-Check gemacht und alle Wahlprogramme der demokratischen Parteien unter die Lupe genommen.

Zum Tierschutz-Check

Fragen zur Europawahl

Alle deutschen Staatsbürger*innen dürfen bei der Europawahl wählen. Auch Personen, die eine Staatsbürgerschaft aus einem anderen EU-Land haben und in Deutschland wohnen, können in Deutschland zur Wahl gehen. Zum ersten Mal ist die Europawahl auch offen für Wähler*innen ab 16 Jahren.

Bei der Europawahl werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. Das Parlament wählt wiederum die Europäische Kommission.

In Ihrer Stadt oder Ihrem Kreis gibt es einen Wahlraum, in dem Sie wählen können. Die Adresse steht in der Wahlbenachrichtigung, die Sie per Post bekommen. Wie bei anderen Wahlen können Sie darüber auch Briefwahl beantragen. Dann werden Ihnen die Wahlunterlagen zugeschickt und Sie können bequem von zuhause wählen.

Das macht der Deutsche Tierschutzbund

Der Deutsche Tierschutzbund e. V. ist Gründungsmitglied der Eurogroup for Animals, der europäischen Dachorganisation für Tierschutz. Mit den lokalen Tierschutzorganisationen der anderen EU-Länder setzen wir uns gemeinsam für ein besseres Leben aller Tiere in Europa ein. Dabei eingagieren wir uns auf fachlicher, politischer und kommunikativer Ebene. Seit 2022 haben wir außerdem ein eigenes Büro in Brüssel für eine noch intensivere Lobbyarbeit vor Ort.

Dort nehmen wir an Konferenzen und Meetings teil und tauschen uns mit den deutschen Mitgliedern und Mitarbeitenden des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission, der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland, der Landesvertretungen sowie anderen deutschen NGOs aus. Wir setzen uns aktiv dafür ein, dass diese Mitglieder ebenso wie Mitglieder der deutschen Bundesregierung - zum Beispiel Cem Özdemir (Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft) - im Sinne der Tiere abstimmen und Tierschutz auf der Tagesordnung platzieren. Dafür formulieren wir konkrete Forderungen in den verschiedensten Bereichen. Welche das sind, lesen Sie unten.

Das muss sich für die Tiere ändernUnsere politischen Forderungen

Wir fordern:

  • die Überarbeitung der EU-Tierschutzgesetzgebung
  • eine Aufwertung des Tierschutzes durch einen/eine Kommissar*in für Tierschutz

Wir fordern:

  • ein Ende aller Manipulationen am Tier – bei landwirtschaftlichen Tieren wie auch bei Heimtieren. Werden Manipulationen durchgeführt, muss dies unter Schmerzausschaltung geschehen, z.B. im begründeten Einzelfall oder wenn Tieren so eine tiergerechtere Haltungsumwelt ermöglicht werden kann (bspw. Weidehaltung von männlichen Rindern)
     
  • die zeitnahe Abschaffung aller tierquälerischen Haltungssysteme wie z.B. Käfighaltung, Kastenstand und der Anbindehaltung
     
  • konkrete Anforderungen an eine tiergerechte Haltungsumgebung für alle landwirtschaftlich gehaltenen Tierarten, welche die tierartspezifischen Bedürfnisse erfüllt und Wohlbefinden ermöglicht. Die EU-Tierschutzgesetzgebung sollte um die fehlenden Tierarten und Nutzungsrichtungen ergänzt werden. Serienmäßig hergestellte Tierhaltungssyteme oder -einrichtungen müssen geprüft und zugelassen werden
     
  • eine Genehmigungspflicht für alle landwirtschaftlichen Betriebe mit Tierhaltung und jährliche Kontrollen, ob sie die Tiere entsprechend der Vorgaben halten. Dabei sollten tierbezogene Kriterien erhoben werden, um auch managementbedingte Missstände zu identifizieren und zu beseitigen
     
  • verpflichtende Sachkunde und regelmäßige Fortbildungen für alle Halter*innen von landwirtschaftlichen Tieren
     
  • die Kennzeichnung und Erfassung aller Falltiere und verpflichtende amtliche Kontrollen bezüglich tierschutzrelevanter Befunde in den Tierkörperbeseitigungsanlagen
     
  • das Verbot der Anwendung von Tierarzneimitteln ohne therapeutische Indikation mit dem Ziel der Leistungssteigerung (z. B. Hormoneinsatz bei Zuchtsauen)
     
  • ein europaweites Verbot der Stopfleberproduktion bei Enten und Gänsen
     
  • das europaweite Ende des Kükentötens, mit der Beschränkung der Geschlechtsbestimmung im Ei auf schmerzfreie Methoden und EU-weiten Regelungen zur Bruderhahnaufzucht
     
  • eine Ausrichtung auf die Haltung von Zweinutzungshühnern
     
  • eine flächengebundene Tierhaltung
     
  • eine generelle Reduktion der Tierhaltung und damit einhergehender Konsum tierischer Produkte
     
  • die Anwendung der hier genannten Haltungsbedingungen und Verbote auf Importe aus Drittstaaten in die EU und damit die konsequente Berücksichtigung der Themen bei der Verhandlung neuer Freihandelsabkommen sowie den Ausbau der finanziellen Förderung von tiergerechter Haltungsformen (Überarbeitung der GAP)

Wir fordern:

  • weitere Maßnahmen für das Verbot von Käfighaltungen auf EU-Ebene

Wir fordern:

  • dass die EU-Tiertransportverordnung 1/2005 novelliert wird, besonders hinsichtlich der Vorgaben zu Platzangebot, Pausenzeiten und Temperaturen. Die einzelnen Tierarten, Nutzungsrichtungen bzw. Gewichtsklassen müssen berücksichtigt werden. Mindestens die Empfehlungen der EFSA vom Juni 2022 müssen umgesetzt werden. Solange die Verordnung noch nicht überarbeitet ist, muss gewährleistet sein, dass deren Bestimmungen eingehalten werden. Entsprechend häufige Kontrollen müssen stattfinden und Verstöße konsequent geahndet werden. Dafür bedarf es eines Sanktionskataloges.

  • dass der Vollzug, die Kontrollen und Sanktionen in den Mitgliedsstaaten einheitlich streng sein müssen

  • dass der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten verbessert wird

  • dass nicht abgesetzte Kälber, Lämmer und Zicklein maximal acht Stunden lang transportiert werden

  • dass Rinder nicht mehr in Doppelstocktransportern transportiert werden

  • dass die Transportzeit bei internationalen Transporten in der EU und in Drittstaaten maximal acht Stunden betragen darf

  • dass das Verbot des Überkopftragens von Geflügel vollumfänglich umgesetzt wird und dass die Transportzeit auch bei Geflügeltransporten maximal acht Stunden betragen darf

  • dass Transporte auf Schiffen nicht mehr zulässig sind

  • dass Transporte von Tieren zur Schlachtung oder Zucht in Drittländer außerhalb Europas untersagt werden

Wir fordern:

  • dass im Rahmen der Überarbeitung der EU-Schlachtverordnung 1099/2009 Folgendes berücksichtigt wird:
    • die Wasserbadbetäubung von Geflügel muss zeitnah verboten werden
    • alle Schlachtbetriebe, unabhängig von der Anzahl der geschlachteten Tiere, müssen Videokontrollen einrichten
    • alle Schlachtbetriebe müssen eine/n Tierschutzbeauftragte*n haben, der/die die eigenen Kenntnisse jährlich durch eine Fortbildung aktualisiert
    • Anlagen zur Ruhigstellung und Betäubung müssen durch eine unabhängige Stelle geprüft und zugelassen werden
    • die Vorgaben der Schlachtverordnung zu Stromparametern, Gaskonzentrationen, Aufenthaltsdauern, stun-to-stick Intervall und Entblutezeit müssen konkretisiert werden und für die jeweilige Tierart bzw. Nutzungsrichtung oder Gewichtsklasse definiert werden

Wir fordern:

  • ein EU-weites Pelzfarm-Verbot

  • ein EU-weites Handelsverbot von Produkten aus Pelztierzucht

Wir fordern:

  • ein EU-weites Verbot von Wildtieren im Zirkus, um dem Leiden von Wildtieren adäquat zu begegnen und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten

Wir fordern:

  • dass die EU die bisher vertretene Position zu Wolf und von großen Beutegreifern sowie deren Schutzstatus beibehält
     
  • dass die Mitgliedsstaaten angehalten werden, verstärkt Förderprogramme für Herdenschutzmaßnahmen für alle Tierarten zu realisieren und umzusetzen

Wir fordern:

  • verbindliche und tierschutzgerechte Vorgaben zum Management von als invasiv und gebietsfremd gelisteten Arten, inkl. „Capture – Neutering – Release“
     
  • ein einheitliches Vorgehen im Umgang mit invasiven Arten auf EU-Ebene
     
  • einen stärkeren Fokus auf Prävention und Vorsorge anstatt Tötung und Beseitigung

Wir fordern:

  • EU-weite, einheitliche, konkrete Regelungen bezüglich Haltung, Betäubung und Tötung von Fischen und anderen in Aquakultur gehaltenen Spezies, die den Tierschutz sicherstellen

  • eine Verbesserung des Tierschutzes bei der Fischerei und Umsetzung der Präsident-Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur Gemeinsamen Fischereipolitik, siehe dazu § 56

  • ein EU-weites Verbot der Haltung von Cephalopoden (Kopffüßern) in Aquakulturen

Wir fordern:

  • dass der Verkauf von lebenden Tieren über das Internet und der Versand von lebenden Tieren unterbunden wird

  • dass die Anonymität der Händler*innen im Internet aufgehoben wird (z. B. durch verpflichtende Registrierung der Anbieter*innen bei den Behörden/Portalen mit Anschrift, vollem Namen und Nachweis der Erlaubnis zum Handel mit Tieren)

Wir fordern:

  • die Unterstützung von grenzüberschreitender Zusammenarbeit der betroffenen EU-Mitgliedsstaaten
     
  • die Einführung einer europaweit verpflichtenden Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen, um eine Rückverfolgbarkeit zu ermöglichen
     
  • eine Eindämmung des illegalen Welpenhandels durch Regulierung des Onlinehandels mit Tieren, insbesondere durch Etablierung einer Rückverfolgbarkeit (Verkäufer*innen-Identifikation online in Verbindung mit gekennzeichneten und registrierten Tieren)

Wir fordern:

  • die Einschränkung des Handels mit und der Haltung von Wildtieren (Positivliste für die EU)
     
  • ein Importverbot für wild gefangene Tiere in die EU (entsprechend des Wildvogelimportverbotes)
     
  • die konsequente Umsetzung der internationalen Arten- und Naturschutzabkommen, mit der Erweiterung, dass auch nationale Schutzvorgaben anderer Länder beachtet werden sollten (vergleichbar mit dem Lacey Act in den USA), sodass keine Tiere aus Ländern in die EU importiert werden dürfen, die in ihrem Herkunftsland unter Schutz stehen

Wir fordern:

  • die verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung aller Hunde und Katzen in der EU (ab dem/der ersten Halter*in/Züchter*in)
     
  • die Vernetzung bestehender Registrierungsportale, damit eine Rückverfolgbarkeit der Tiere europaweit möglich ist

Wir fordern:

  • eine EU-weite Gesetzgebung zum nachhaltigen und tierschutzgerechten Umgang mit Straßentieren

Wir fordern:

  • eine EU-weite Gesetzgebung mit einem allgemeinen Qualzuchtverbot mit Konkretisierung, welche physischen und psychischen Merkmale als Qualzucht eingestuft werden

Wir fordern:

  • die Erarbeitung einer Richtlinie zur Verbesserung des Schutzes von Pferden und Pferdeartigen (Zucht, Haltung und Umgang)

Wir fordern:

  • ein Verbot der Produktion, der Vermarktung und Anwendung von PMSG (Pregnant Mare Serum Gonadotropin)

Wir fordern:

  • die Erarbeitung und Umsetzung einer EU-weiten Strategie zum schrittweisen Ausstieg aus Tierversuchen

  • die Umstrukturierung der Verteilung von Fördergeldern (tierversuchsfreie Forschung mit höchster Priorität, Tierversuche mit niedrigster)

  • konkrete zeitliche Ziele, bis wann in den Bereichen Sicherheitsprüfungen von Stoffen und Produkten, (Grundlagen-)Forschung und Lehre Tierversuche durch tierversuchsfreie Methoden ersetzt werden sollen

  • eine Prüfung und Überarbeitung der EU-Tierversuchsrichtlinie, um Verbesserungen für den Tierschutz aufzunehmen und den aktuellen Stand der Wissenschaft (im Bereich Alternativmethoden) wiederzugeben

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