Traurige Katze im Käfig sitzend.

Ethische Leitlinien

Für die Annahme von Unternehmensspenden und die Zusammenarbeit mit Unternehmen

Unsere Leitlinien

Zum Leitbild des Deutschen Tierschutzbundes gehört es, ein verlässlicher, aber auch ein kritischer Partner zu sein. Daher prüfen wir Partnerschaftsanfragen und Spendeneingänge genau hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit unseren ethischen Grundsätzen. Eine Unterstützungsleistung bzw. Zusammenarbeit mit dem Deutschen Tierschutzbund setzt das Einvernehmen über grundlegende ethische Prinzipien in den Bereichen Tier- und Naturschutz sowie der Menschenrechte voraus.

Unternehmen, die sich als Partner des Deutschen Tierschutzbundes engagieren möchten, bekennen sich:

  • zu den ideellen Grundsätzen des Deutschen Tierschutzbundes gemäß unseres Leitbildes.
  • zur Einhaltung der im UN-Global Compact niedergelegten sozialen und ökologischen Standards und ggfls. deren Nachweis in Form von Zertifikaten entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
  • zur Einhaltung des Kinder- und Jugendschutzes im Rahmen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) 
  • zu einem glaubwürdigen CSR-Konzept sowie zur Implementierung und Kontrolle nachvollziehbarer Kriterien des verantwortungsvollen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen unternehmerischen Handelns im gesamten Geschäftsbetrieb.
  • zu einer glaubwürdigen und an den ideellen Zielen des Deutschen Tierschutzbundes orientierten Kommunikation im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Deutschen Tierschutzbund.
  • zur Förderung eines aktiven Mehrwerts in Bezug auf den Tier- und Naturschutz sowie eines kritischen Bewusstseins gegenüber Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Kunden.
  • zur organisatorischen und politischen Unabhängigkeit des Deutschen Tierschutzbundes. Die Kritikfähigkeit gegenüber dem Partner muss stets gewährleistet sein und erhalten bleiben.

Aufgrund  unserer ethischen Leitlinien und um Interessenskonflikte zu vermeiden können wir aus einigen Branchen und Geschäftsbereichen keine finanzielle Unterstützung annehmen und bieten auch keine Partnerschaften an.

Ausschlusskriterien für die Annahme von Spenden bzw. für eine Zusammenarbeit mit dem Deutschen Tierschutzbund sind u.a.:

  • Unternehmen und Konzerne, die Tierversuche aktiv durchführen oder in Auftrag geben
  • Produktbezogenes Sponsoring für Produkte, die nicht komplett tierleidfrei produziert wurden bzw. nicht den Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes entsprechen
  • Händler und Verarbeiter von Tier- und Pflanzenarten bzw. Teilen und Erzeugnissen daraus, die im Rahmen des Washingtoner  Artenschutzübereinkommens WA=CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) besonders schützenswert sind
  • Unternehmen der:
    • Pharmaindustrie
    • Waffen- und Rüstungsindustrie
    • Atomindustrie
    • Tabakindustrie
    • Alkoholindustrie
    • Pornografische Industrie
    • Glücksspielindustrie
  • Unternehmen, deren Kerngeschäftstätigkeit mit erheblichen negativen ökologischen und/oder sozialen Belastungen verbunden ist (wie z.B. Rohstoffförderung von Kohle, Erdgas, Erdöl, Gold, Diamanten/Edelsteine)
  • Wildparks und Zoos, die nicht den Anforderungen des deutschen Tierschutzgesetzes sowie der Grundsätze zur Haltung von Tieren in Zoos des Deutschen Tierschutzbundes entsprechen
  • Zirkus- und Unterhaltungsunternehmen, die mit Tieren als Attraktionen arbeiten

Wenn Sie unsicher sind, ob der Deutsche Tierschutzbund Spenden von Ihrem Unternehmen annehmen bzw. mit Ihrem Unternehmen zusammenarbeiten kann, sprechen Sie uns gerne an. Vielen Dank!

Ihr Kontakt:

Porträt von Laura Ackermann, die vor dem Logo des Deutschen Tierschutzbundes steht.
Laura Ackermann Unternehmenskooperationen
Porträt von Ralf Schneider, der vor dem Logo des Deutschen Tierschutzbundes steht.
Ralf Schneider Unternehmenskooperationen
Portrait von David Picht vor dem Logo des Deutschen Tierschutzbundes
David Picht Unternehmenskooperationen
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