Türkei macht Rückschritt beim Umgang mit Straßenhunden Kommentar

Hund liegt auf einer Straße in Rumänien

Trotz massiver Proteste von Tierfreunden hat das türkische Parlament gestern einem umstrittenen Gesetzesartikel zugestimmt, um zukünftig die Tötung von Straßenhunden zu vereinfachen. Besitzerlose Hunde sollen von den Straßen in der Türkei verschwinden und – so befürchtet der Deutsche Tierschutzbund - massenhaft in Tierheime gebracht werden. Sah ein erster Entwurf noch die Tötung der Hunde vor, die nach 30 Tagen nicht vermittelt werden, ist dies nun vom Tisch. Aber: Kranke und aggressive Hunde sollen eingeschläfert werden können. Dazu kommentiert Luca Secker, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund:

„Das beschlossene Gesetz ist und bleibt ein massiver Rückschritt für die Türkei in Sachen Tierschutz. Wir sind entsetzt und enttäuscht, dass die Türkei diesen Weg wählt, obwohl es mit dem bisherigen Gesetz zum „Fangen, Kastrieren, Freilassen“ eine tierfreundliche und zudem nachhaltige Alternative gab, um die Straßentierpopulation zu verringern. Allerdings hat die Türkei diese nicht konsequent umgesetzt und finanziell gefördert, sodass die Vermehrung der Hunde nie ausreichend verhindert wurde.

Dass das Einfangen oder gar das Töten nicht zu einer Verkleinerung der freilebenden Hundepopulationen führt, wissen wir zum Beispiel aus Rumänien. Die auf den Straßen verbliebenen Hunde werden sich weiter vermehren und „Lücken“ in der Population schnell schließen, zumal einmal eingefangene Hunde – selbst freundliche Tiere - nun nicht mehr freigelassen werden sollen.

Bei nur etwa 110.000 Tierheimplätzen und geschätzten vier Millionen Straßenhunden werden die Tierheimkapazitäten schnell ausgeschöpft sein. Tierschützer in der Türkei befürchten daher vermutlich zu Recht, dass der Passus im Gesetz, der die Tötung aggressiver und kranker Hunde erlaubt, als Schlupfloch genutzt werden kann. Denn wann ein Hund als aggressiv oder krank eingestuft und euthanasiert wird, ist nicht genau definiert und wird wohl allein von der durchführenden Person vor Ort entschieden.“

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